Preiserhöhung bei Tierärzten

Preiserhöhungen

Ab Oktober wird die Gebührenordnung für Tierärzte nach 20 Jahren zum ersten mal wieder angepasst. Dies bedeutet für Patientenbesitzer Preiserhöhungen von 20-50%. Schützen Sie Ihren Liebling weiterhin optimal mit einer guten Tierversicherung!

Neue Gebührenordnung für Tierärzte vom Bundeskabinett beschlossen

Das BMEL passt die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) endgültig an. Grundlage ist eine gründliche Auseinandersetzung mit tierärztlichen Leistungen und deren sachgerechter Abrechnung. Sind die Gebührensätze der GOT noch aktuell? Viele Tierärztinnen und Tierärzte würden diese Frage wahrscheinlich mit "Nein" beantworten. Die letzte größere Änderung der BAV stammt aus dem Jahr 1999, und seither haben sich viele Rahmenbedingungen und Kostenpunkte geändert. Die Veterinärmedizin hat in den letzten 20 Jahren enorme Fortschritte gemacht, doch weitere Anpassungen der GOT, wie die Einführung einer Notdienstgebühr im Februar 2020, sind eher marginal. Im Mai 2022 hat das Bundeskabinett der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegten Neufassung der GOT zugestimmt.

Preiserhöhungen
Preiserhöhung durch die neue Gebührenordnung für Tierärzte

Die Neufassung muss noch vom Bundesrat genehmigt werden, danach könnte sie im Oktober 2022 in Kraft treten. Der GOT-Bericht Im Mai 2020 beauftragte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Prof. Dr. Eberhard Haunhorst vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und der AFC Public Services GmbH beauftragt, „die finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf die Angemessenheit der Tarife für Tierärzte“ zu prüfen. Der Abschlussbericht der Studie wird nun im November 2021 vorliegen. Zusätzlich zur Literatur- und Statistikanalyse wurden 25 Interviews mit Experten verschiedener Interessengruppen geführt. Die Ermittler befragten Experten aus tierärztlichen Berufsverbänden, Tierzuchtverbänden, Hochschulen und Behörden, Unternehmen und Versicherungsgesellschaften sowie praktizierende Tierärzte. Darüber hinaus wurde eine Online-Umfrage unter 1.300 praktizierenden Tierärzten in ganz Deutschland durchgeführt.

Bezugspunkt für die Neubewertung der GOT war ein Entwurf der Bundestierärztekammer aus dem Jahr 2012, so dass an der Struktur und dem Leistungskatalog nichts geändert wurde. Expertenmeinung: Preiserhöhungen werden die Folge sein.


Die Umfrage unter den Ärzten ergab, dass in der normalen Praxis durchschnittlich 1,44 Honorare berechnet werden, während im Notdienst das 2,25-fache verlangt wird (2019). Der höchste Satz wurde von Pferdeärzten in der normalen Praxis berechnet, während Kleintierärzte im Notdienst am besten abschnitten. Die Tierärzte waren der Ansicht, dass eine Anpassung erforderlich ist, insbesondere im Hinblick auf die täglichen und häufigen Leistungen (allgemeine Untersuchung, Check-up, Beratung und Injektionen). Auch für Kastrationen, Narkosen, Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen und Blutuntersuchungen möchten wir gerne mehr verlangen.

Die befragten Experten sahen insbesondere bei Kleintieren und Pferden einen dringenden Bedarf, GOT an aktuelle Behandlungsmöglichkeiten anzupassen. Seiner Meinung nach ist es dringend notwendig, die Gebühren zu erhöhen, insbesondere für Leistungen mit hohen Gerätekosten, wie z. B. moderne bildgebende Verfahren. Gebühren so festzusetzen, dass sie für Tierärzte wirtschaftlich und für Tierhalter vertretbar sind, ist jedoch eine Herausforderung – insbesondere in der Nutztierhaltung. Die praktische Bedeutung der GOT nimmt jedoch etwas ab, insbesondere bei Geflügel und Schweinen, da immer mehr Pauschalzahlungen im Rahmen von Förderverträgen geleistet werden.

Und wie viel soll der Tierarztbesuch jetzt kosten?

Die GOT nennt keine Pauschalpreise, sondern Tarife für einzelne Behandlungsschritte. Für Dienstleistungen kann das 1- bis 3-fache des Fahrpreises berechnet werden. Um geeignete Vorschläge für die Tarife zu erstellen, führten die Ermittler eine wirtschaftliche Berechnung auf der Grundlage von Vollkosten durch. Dabei wurden alle Kosten einer Tierarztpraxis berücksichtigt und auf den Preis für eine tierärztliche Behandlungsminute heruntergerechnet: Diese Kosten belaufen sich auf 2,27 Euro in Einzelpraxen und 2,14 Euro in Gemeinschaftspraxen. Dies entspricht einem gewichteten Durchschnitt von 2,25 € pro Behandlungsminute. Zur Ermittlung der Preise für die einzelnen Leistungen wurde die aufgewendete Zeit mit den Kosten für eine Minute Behandlung multipliziert. Das Ergebnis sind neu ermittelte Gebührensätze für jeden Punkt der GOT, zB:

Die aufgeführten Preise wurden aus dem Gutachten unverändert in den Gesetzentwurf des BMEL übernommen:

  • Beratung: 11,26 Euro
  • Allgemeine Untersuchung mit Beratung für Hunde, Katzen, Frettchen: 23,62 Euro
  • Kastration Kater 30,32;
  • Rüde 70,60 Euro
  • Ovarektomie Katze 56,48 Euro;
  • Hündin 128,27 Euro

Deswegen legen wir allen Tierbesitzern nach der Preiserhöhung die Anschaffung einer Tierkrankenversicherung wie bspw. der unsrigen Nahe!

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